Danke Für Ihre Anfrage!
Wenn Du als selbstständiger DJ für mobydisc tätig bist, dann arbeitest Du auf feiberuflicher Basis. Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, ob hierfür ein Gewerbe angemeldet werden muss, oder man als freischaffender Künstler tätig sein kann.
Knappe Antwort (und wir haben uns viel damit beschäftigt): Mobile DJs sind keine Künstler - Gewerbe anmelden ist erforderlich. Letztlich muss das aber jeder selber wissen.
So oder so bedeutet das: Für die Versteuerung Deines Gewinnes bist Du selber verantwortlich.
Vielleicht hast Du schon ein Gewerbe oder nicht. Die erste wichtige Information für uns ist, ob Du als Kleinunternehmer nach § 19 UStG abrechnen möchtest. Dann bist Du nicht verpflichtet Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Du solltest das vor Beginn Deiner Tätigkeit für Dich klären.
Bei uns bekommst Du zwei Arten von Einsatzverträgen:
Das ist eigentlich der Normalfall In der Regel vermitteln wir Dich an Eindkunden und Du erhältst die Bezahltung direkt von diesem. In Deinem Auftrag steht dann der exakte Betrag den Du für eine bestimmte Zeit erhältst und der Betrag den Du für eventuelle Verlängerungsstunden abrechnen solltest.
Wenn Du Gage bekommen hast, dann stellen wir Dir nach dem Auftrag eine Rechnung über den Agenturanteil. Also die Differenz zu dem, was wir mit Dir vereinbart haben.
Wenn auf Deinem Auftragszettel steht, dass die Veranstaltung auf Rechnung geht, dann bitte auf keinen Fall kassieren, auch wenn der Kunde meint es lieber jetzt und gleich mit Dir regeln möchte! Der Kunde zahlt uns und wir Dich. Wenn die Veranstaltung auf Rechnung geht, oder der Kunde aus irgendeinem Grund nicht bezahlen kann, dann lass Dir bitte auf jeden Fall das Veranstaltungsprotokoll unterschreiben. Das Veranstaltungsprotokoll ist Dein Nachweis, dass Du gearbeitet hast. Du erhältst Deine Gage unabhängig davon ob wir unser Geld schon erhalten haben. Ohne unterschriebenes Veranstaltungsprotokoll bekommst Du Deine Gage aber erst, wenn der Kunde bei uns restlos bezahlt hat !
Sowohl zum Ausfüllen des Veranstaltungsprotokolls als auch zum Kassieren gilt:
Musikbeginn ist die bestellte Uhrzeit! Konntest Du erst später anfangen, weil zum Beispiel der Klavierspieler vor Dir seine Zeit überzogen hat, muss der Kunde trotzdem ab dem bestellten Zeitpunkt bezahlen, es sei denn der verspätete Beginn war Deine bzw. unsere Schuld.
Das Musikende bitte auf die nächste halbe Stunde auf- oder abrunden.
Beispiel:
Auf Deinem Einsatz steht, dass Du folgende Beträge in bar erhältst: 539 EUR für 10 Stunden und 45 EUR je Verlängerungsstunde
Die Veranstaltung ging von 15 Uhr bis 2.30 Uhr = 1,5 Verlängerungsstunden
1,5 Stunden x 45 EUR = 67,50 EUR plus Grundbetrag 539 EUR= 606,50 EUR
ACHTUNG: der Basistarif kann je nach Veranstaltung unterschiedlich sein! Bitte prüfe diesen Betrag vorm Kassieren genau. Solltest du falsch kassieren,
liegt das in Deinem Verantwortungsbereich
!
Wenn der Kunde nach der Zahlung eine „Rechnung“ wünscht, stellst Du ihm eine Quittung aus. Wenn diese wie im Beispiel angegeben korrekt ausgefüllt ist, reicht
dieses auch für die Steuer. Am Besten Du hast immer einen Quittungsblock dabei. Die Quittung muss folgende Punkte enthalten:
Der MwSt.-Satz beträgt z. Z. 19% Rechne: 606,50 / 1,19 = 509,66. Dies ist der Nettobetrag. Die Differenz von 96,84 entspricht der Mehrwertsteuer!
ACHTUNG! Solltest du dein Gewerbe als „Kleinunternehmen“ (ohne Mehrwertsteuer) führen, so trägst du in der 1. Und 3. Zeile den Gesamtbetrag ein und lässt das Feld „MwSt“ leer !
Sicherheit. Bei Deinen Feiern geht es hoffentlich rund. Es wird wild getanzt und man sollte an Kinder und unter dem Einfluss berauschender Mittel stehende Gäste denken.
Bitte keine Kabel in Durchgängen! Falls es nicht anders geht gut abkleben. Stative immer voll ausklappen!
Wenn alles steht und die Kabelverbindungen hergestellt sind, solltest Du die Anlage und das Mikrofon testen und gegebenenfalls einregeln.
Dein Mischpult hat zwei bis drei Klangregler für Musik und für den Mikrokanal.
Der „Treble“-Regler ist für die Höhen zuständig und sollte beim Mikrokanal auf 2Uhr und beim Musikkanal auf 12Uhr zeigen. Die „Bass“-Regler sind für die Tiefen. Die Einstellung für den Mikrokanal ist 12Uhr, für den Musikkanal 3Uhr.
Bitte halte Dich an diese Richtwerte. Wenn Du meinst, dass es komisch klingt, so prüfe den Sound nie von Deiner Position, sondern auf der Tanzfläche. Dort klingt es anders!
Auch bei der Lautstärke bitte nicht übertreiben. Wir hatten noch nie Beschwerden über zu leise Musik, aber schon häufig über zu laute.
Wenn alles gecheckt ist, versteckst Du sorgfältig die herumliegenden Kabel und baust Deinen CD-Koffer auf. Deutlich sichtbar bei der Anlage stellst Du einen Prospektständer mit mobydisc-Flyern auf.
Wenn ein Gast Dich nach Deiner Telefonnummer fragt, kannst Du entweder Deine mobydisc-Visitenkarte herausgeben oder verweist auf das mobydisc-Büro, wo sämtliche Terminplanungen gemacht werden. Falls jemand eine Veranstaltung bucht und gerne Dich persönlich als DJ haben möchte, wird dies selbstverständlich bei uns vermerkt.